Was darf mein Hund in der Natur ?

Für die Nutzung der Natur gibt es gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich hat nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vom 23.02.2011 jeder das Recht zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung in der freien Natur. Jedermann ist bei der Ausübung dieses Rechts verpflichtet, pfleglich mit der Natur und Landschaft umzugehen und auf die Belange der Eigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Während der Nutzzeit landwirtschaftlich genutzter Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen diese nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Das Recht zum Betreten von Wald und Bergweiden ist im Bayerischen Waldgesetz festgehalten und ebenfalls jedermann zur Erholung gestattet. Das Betreten von Wiesen und Feldern mit oder ohne Hund erfordert das Einverständnis des Eigentümers. Die Naturschutzgesetze verbieten grundsätzlich, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch wildlebende Pflanzen dürfen durch Ausgraben oder Zerbeißen nicht geschädigt werden.

Zum Thema Jagdschutz und was es bedeutet ?
Wenn sich ein Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs des Hundehalters befindet und einem Wildtier, dass er auch gefährden kann, erkennbar nachstellt, so ist der Jagdschutzberechtigte nach Bayerischem Jagdgesetz und auch nach Bundesjagdgesetz verpflichtet, zum Schutz des Wildes tätig zu werden. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass der Jäger berechtigt und sogar verpflichtet ist, einen wildernden Hund zu erschießen, um das Wild zu schützen. Der Abschuss ist aber nur dann zulässig, wenn zur Gefahrenabwehr kein anderes zumutbares Mittel mehr zur Verfügung steht.

In welcher Tageszeit sollte der Hundehalter besonders vorsichtig sein ?
Wild ist in der Regel dämmerungsaktiv, vor allem in den Morgen- und Abendstunden trauen sich die Wildtiere zum fressen aus der ansonsten schützenden Dickung des Waldes. Im Frühling und im Frühsommer werden die meisten Jungtiere geboren. Das ist die Zeit, in der die Kinderstube des Wildes größten teils ungestört bleiben sollte. Rehkitze, Junghasen oder Bodenbrüter sitzen oft zum Schutz in den hohen Wiesen.

Das sollte man als Hundebesitzer unbedingt wissen ! Wo darf ich meinen Hund ausführen ? 

• Auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für Fußgänger
• Auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen
• Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit
• Auf Waldwegen
• Im Jagdrevier, wenn der Hund im Einwirkungsbereich des Hundehalters ist

Wo darf ich meinen Hund NICHT ausführen ?

• Auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen mit Verbot für Fußgänger
• Auf Privatwegen und Flächen die durch den Grundstückseigentümer gesperrt sind
• Auf Wegen und Flächen in Schutzgebieten mit behördlicher Beschränkung für das Betreten
• Auf landwirtschaftlichen Flächen während der Nutzzeit
• In gesperrten Forstkulturen oder Forstpflanzgärten
• In Jagdrevieren, wenn die Hunde unbeaufsichtigt frei laufen gelassen werden