Sehr geehrte Waidmänner und Waidfrauen,

die ungebrochen anhaltenden ASP-Geschehen in Europa und im Besonderen Deutschland mit
ihren teilweisen sprunghaften Ausbreitungstendenzen, zuletzt mit dem Ausbruch in der
Tschechien Republik im Dezember 2022, belegen, dass auch in Bayern jederzeit miteinem
ASP-Ausbruch gerechnet werden muss. Angesichts dessen gilt es, bestehende bewahrte
Praventionsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Dies gilt zuvörderst für die Gewährung einer
freiwilligen Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild.
Für eine Verhinderung einer Einschleppung der ASP durch infiziertes Schwarzwild nach Bayern
ist es von essenzieller Bedeutung, die heimische Schwarzwildpopulation nachhaltig zu
reduzieren, da nur hierdurch die Weiterverschleppung des Erregers von Tier zu Tier wirksam
verhindert werden kann. Aus diesem Grund informiert das Bayerische Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz, dass die Gewahrung einerAufwandsentschädigung für das
Erlegen von Schwarzwild auch für das Jagdjahr 2022/20223 (01.04.2022 – 31.03.2023)
fortgesetzt wird.

Fur das Jagdjahr 2022/2023 wird wie bisher für jedes erlegte Stück Schwarzwild:
• in den grenznahen Landkreisen und Kreisfreien Stadten zu Thuringen, Sachsen und der
Tschechischen Republik1 100, – € pro Tier,
• in den übrigen Landkreisen 70,- € pro Tier
als Aufwandsentschädigung gewährt.

Als staatliche Abrechnungsstelle wird das Bayerische Landesamt fur Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren auch für das
Jagdjahr 2022/2023 fortführen.

Nähere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter:
https://www.gl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/infos_Jaeger.ht
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Wildtierportal Bayern unter:
https://www.wildtierportal.bayern.de/aufwandsentschaedigung-asp