Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

die untere Jagdbehörde beim Landratsamt Lindau (Bodensee) hat dem gemeinsamen Antrag des Bayerischen Bauernverbandes und des Kreisjagdverband Lindau e.V. auf Erlass einer Allgemeinverfügung zum Einsatz von Nachtsicht- und Nachzieltechnik bei der Schwarzwildbejagung stattgegeben. 

Die Allgemeinverfügung wurde heute, am 22. November 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Ab morgen den 23.11.2021 kann dann der Einsatz von Nachtsicht- und Nachzieltechnik sowie von künstlichen Lichtquellen bei der Schwarzwildbejagung erfolgen. 

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung wurde von der unteren Jagdbehörde auf die Jagdreviere in den Gemeinden Ebratshofen, Harbatshofen, Stiefenhofen, Unterreitnau, Oberreitnau, Weißensberg, Hergensweiler, Hergatz, Maierhöfen, Oberreute und Scheidegg beschränkt. Durch die Allgemeinverfügung müssen in Zukunft die Revierinhaber in den genannten Gemeinden keine Einzelanträge zum Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten sowie von künstlichen Lichtquellen bei der Bejagung von Schwarzwild mehr stellen. 

Darüber hinaus entfallen die für Einzelanordnungen vorgesehenen Verwaltungsgebühren. Ebenso ist gegenüber der unteren Jagdbehörde kein Anzeigeverfahren über den aktuellen Einsatz der Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildbejagung erforderlich. Der Jäger, welcher die Nachtsichttechnik auf Schwarzwild einsetzt, muss jedoch die schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers mitführen. Eine Ablichtung der Allgemeinverfügung muss nicht mitgenommen werden. 

Darüber hinaus wurde die Allgemeinverfügung zeitlich bis zum 30.11.2024 befristet. Danach wird geprüft, ob die Nachtsichttechnik den gewünschten Nutzen bezüglich des Jagderfolges erbracht hat. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass mit Nachtsichttechnik erlegtes Schwarzwild in der Streckenliste unter der Spalte „Bemerkungen„ mit dem Zusatz „Nachtsichttechnik“ eingetragen wird. 

Mit freundlichen Grüßen und einem Weidmannsheil

Ihr 

Rudolf Fritze

1. Vorsitzende des Kreisjagdverband Lindau e.V.