Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

anbei zur Kenntnis das aktuelle Schreiben des StMELF/StMISI zum Thema Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielfernrohre (Restlich- und Wärmebildtechnik) zur Schwarzwildjagd. Gemäß dem beigelegten Schreiben dürfen neben den bezeichneten Nachtsichtgeräten auch Taschenlampen auf die Waffe montiert werden, wenn eine jagdliche Erlaubnis durch die untere JagdBehörde erteilt wurde.

Laut den Ministerien ist auf Antrag in den Revieren mit Schwarzwildvorkommen auf Grund der allgemeinen ASP-Gefahr in ganz Bayern eine jagdrechtliche Erlaubnis zum Einsatz der o.g. Nachtsichttechnik durch die uJB zu erteilen.

Weidmannsheil

Rudolf Fritze 1. Vorsitzender Kreisjagdverband Lindau e. V.