Sonntag, den 27.Oktober 2024 von 9.00 bis 17.30 Uhr

im Landratsamt Lindau (Bodensee), Dienstgebäude, Bregenzer Straße 35 in 88131 Lindau

Zur Durchführung einer naturschutzrechtlich begründeten Entnahme von Bibern werden in
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lindau (Bodensee) im
Rahmen des o.g. Seminars die erforderlichen Kenntnisse zur Biologie, dem Lebensraum und
dem rechtlichen Status des Bibers vermittelt.
Ferner erfolgt eine Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung von Biberschäden sowie der
Möglichkeiten zur Schadenregulierung. Ebenso werden die Methoden der Entnahme und die
Verwertung der erlegten Biber praxisbezogen erläutert (siehe beiliegende
Seminarbeschreibung).
Als Referentin steht uns Frau Nicole Anzinger Bitsch, Biberberaterin und ehrenamtliche
Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde Freising zur Verfügung.
Das Seminar richtet sich an alle Jägerinnen und Jäger des Kreisjagdverbandes Lindau, welche
in ihren Revieren im Bedarfsfall als Beauftragte der Unteren Naturschutzbehörde ehrenamtlich
die Aufgabe der Entnahme übernehmen wollen.
Die Teilnehmenden erhalten eine Seminarbestätigung, die als Nachweis über die
erforderlichen Kenntnisse gemäß § 2 Abs. 5 der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung
dient. Mit diesem Nachweis kann die erforderliche Bestellung zur Entnahme von Bibern bei der
Untere Naturschutzbehörde beantragt werden.
Da die Anzahl der Seminarplätze räumlich begrenzt ist, werden die Plätze nach Eingangsdatum
vergeben. Es wird gebeten, die geplante Teilnahme bis zum 20. Oktober 2024 verbindlich unter
der Email-Adresse rudolf.fritze@gmail.com anzumelden.
Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigung muss die Anmeldung folgende Angaben enthalten:
Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort.
Die vor Ort zu entrichtende Teilnahmegebühr in bar beträgt 30 €. Jeder Teilnehmende erhält
ein Seminarskript.
Getränke stehen vor Ort kostenlos zur Verfügung. Ein Mittagstisch ist in einer nahegelegen
Gaststätte reserviert und kann als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
Eine kostenlose Nutzung der ausgewiesenen Parkplätze des Landratsamtes ist möglich.